Mag. Iris Augendoppler & Dr. Erich Gemeiner
Anwalt für Staatsbürgerschaftsrecht, Asylrecht & Niederlassungsrecht
RELATIONSHIPS THAT DRIVE RESULTS
EU-Unionsbürgerschaft und Aufenthalt
Eine EU-Unionsbürgerschaft garantiert nicht nur visafreie Reisen in alle EU-Staaten und viele andere Länder, sondern neben diplomatischem und konsularischem Schutz im In- und Ausland auch die EU-weiten Rechte auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt, freien Kapital- und Zahlungsverkehr, Dienstleistungsfreiheit Immobilienerwerb und Unternehmensgründung sowie Gleichstellung mit Inländern eines jeden EU-Staates.
Durch unsere einflussreichen internationalen Kontakte und Kooperationen ist es uns möglich für unsere HNW- und PEP-Mandanten die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, beispielsweise Österreich, Malta, Bulgarien Zypern, bzw. entsprechende Niederlassungsbewilligungen – außerhalb Österreichs zumeist durch entsprechende Investments – zu erwirken. In diesem Zusammenhang können wir durch entsprechende politische Kontakte auch jenen zahlungskräftigen Personen helfen, die aufgrund ihres persönlichen Profils bisher keine Chance bzw. Hoffnung auf Erlangung einer EU-Staatsbürgerschaft hatten.
HNW- und PEP-Mandanten beraten und vertreten wir auch europaweit in Asylangelegenheiten.